
Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurden die Regelungen zum Sachlohn verschärft. Dies betrifft auch die Gutscheine an Arbeitnehmer bis 44 €.
Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurden die Regelungen zum Sachlohn verschärft. Dies betrifft auch die Gutscheine an Arbeitnehmer bis 44 €.