Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurden die Regelungen zum Sachlohn verschärft. Dies betrifft auch die Gutscheine an Arbeitnehmer bis 44 .
Unsicherheiten bei Gutscheinen, die Arbeitgeber*innen als Sachbezüge überlässt und die 44€-Freigrenze.
Zertifizierung elektronischer Kassen
Bürokratieentlastung beschlossen
Gehaltsumwandlung ohne verbindlichen Anspruch
Reform der Grundsteuer Vitt in Kraft
Soli wird weitgehend abgeschafft
Jahressteuergesetz 2019 beschlossen
Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030
Kaufpramie erhöht und verlängert